Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche von Flüchtlingen, Staatenlosen und vorläufig Aufgenommenen

Erläuterungen

Für Flüchtlinge, Staatenlose und vorläufig Aufgenommene bestehen in vielen Sozialversicherungen besondere Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsansprüche. Zusätzlich gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob mit dem Herkunftsland Sozialversicherungsabkommen bestehen oder nicht.

Die nationale IIZ-Fachstelle hat zu dieser Thematik eine ausführliche Übersicht erstellt. Diese enthält neben den gesetzlichen Regelungen auch viele Praxishilfen wie Merkblätter, Broschüren und Praxisbeispiele (siehe Praxishilfen).