Einkommen

Wer Sozialhilfe bezieht, hat nach seinen Kräften zur Verminderung und Behebung der Notlage beizutragen. Dazu gehören insbesondere das eigene Erwerbseinkommen und gegebenenfalls die Suche und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Auf Erwerbseinkommen wird ein Freibetrag gewährt. Mit dem Einkommens-Freibetrag wird das Ziel verfolgt, die Erwerbsaufnahme oder die Erhöhung des Arbeitspensums zu erleichtern und damit die Integrationschancen zu verbessern.