Gesundheitskosten
Erläuterungen
1. Grundsatz
Alle sozialhilfeabhängigen Personen mit Schutzstatus S werden vom Kanton krankenversichert (siehe Beitrag Krankenversicherung) und haben Zugang zur entsprechenden medizinischen Versorgung. Personen ohne Schutzstatus S haben im Rahmen der Nothilfe lediglich Anspruch auf medizinische Notfallbehandlungen.
2. Operative Abwicklung
Es gelten die regulären Prozesse aus dem Asylbereich. Die Gesundheitskosten werden zentral über die kantonale Gesundheitskostenstelle abgewickelt. Voraussetzung ist ein Anspruch auf Sozialhilfeleistungen.
3. Gesundheitskosten vor dem Registrierungsgesuch
Im Zeitraum zwischen der Einreise in die Schweiz und der Einreichung des Gesuchs um Gewährung vorübergehenden Schutzes begründen Personen aus der Ukraine noch keinen (zivilrechtlichen) Wohnsitz in der Schweiz und unterstehen daher nicht den Regeln des Krankenversicherungsgesetzes. Im Zeitraum zwischen der Einreise in die Schweiz und der Einreichung des Gesuchs um Gewährung vorübergehenden Schutzes begründen Personen aus der Ukraine noch keinen (zivilrechtlichen) Wohnsitz in der Schweiz und unterstehen daher nicht den Regeln des Krankenversicherungsgesetzes. In dieser Zeitspanne anfallende Kosten der medizinischen Grundversorgung sind damit über allenfalls bestehende Reise- oder Gästeversicherungen geltend zu machen, selbst zu tragen, oder werden im Rahmen der Nothilfe übernommen.
4. Kosten Zahnbehandlungen
Auch für die Kosten von Zahnbehandlungen gelten die gesetzlichen Regelungen und Vorgaben der (Asyl)Sozialhilfe. Zu beachten ist insbesondere die Regelung, wonach in den ersten 6 Monaten des Sozialhilfebezugs ausschliesslich Schmerzbehandlungen finanziert werden (§ 93 Abs. 1 Bst. c SV).
5. Arztwahl
Die Arztwahl gestaltet sich nach ordentlichem Prozess. Bei privat untergebrachten Personen ist empfehlenswert, dass die Gastgeber die aufgenommenen Personen in ihrer Hausarztpraxis anmelden. Sollte trotz Bemühungen kein Hausarzt gefunden werden, so sind die Personen auf die Notfallstrukturen zu verweisen.