Registrierung
Erläuterungen
1. Schutzstatus S nur mit Registrierung
Schutzbedürftige haben grundsätzlich nach der Erteilung des Status S Anspruch auf Sozialhilfe. Aufgrund der administrativen Abläufe besteht für Schutzbedürftige Anspruch auf Sozialhilfe, bereits ab dem Zeitpunkt des Registrierungsantrags. Wird eine sozialhilferechtliche Unterstützung benötigt, können sich die Personen bei der örtlich zuständigen Sozialregion melden. Auch Schutzsuchende, die bereits privat in den Gemeinden untergebracht sind, müssen sich registrieren. Nach der Registrierung können diese Personen wieder in die privaten Unterkünfte zurückkehren.
2. Vorgehen
Die Registrierungen im Bundesasylzentrum in Basel sind täglich von 9.00-16.00 Uhr möglich.
Die Registrierung kann auch online beantragt werden: (https://www.sem.admin.ch/dam/sem/de/data/asyl/gesuch-schutzstatus-s.pdf.download.pdf/gesuch-schutzstatus-s-d.pdf)
Das SEM informiert in Zusammenhang mit dem Registrationsprozess in Echtzeit über die Auslastung der BAZ: Startseite (admin.ch)
Der Registrierungsprozess ist auf der Website so.ch/ukraine beschrieben:
Für Geflüchtete und Schutzsuchende - Amt für Gesellschaft und Soziales - Kanton Solothurn
Der Registrierungsprozess für das Einwohnerregister wurde vom Verband des Gemeindepersonals des Kantons Solothurn und dem Migrationsamt weiterentwickelt und ist hier einsehbar: Verband des Gemeindepersonals des Kanton Solothurn: Aktuell (vgso.ch)
3. Krankenversicherung und Sozialhilfe
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) meldet die als Schutzsuchende registrierten und dem Kanton Solothurn zugewiesenen Personen dem Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS). Die Sozialregionen erhalten für alle diese Personen, welche in ihrem Einzugsgebiet wohnen, orientierungshalber eine E-Meldung des AGS. Dies unabhängig davon, ob die Person sich zur Sozialhilfe anmeldet oder nicht. Die Sozialregionen eröffnen erst einen Fall, wenn im Einzelfall Sozialhilfe beansprucht wird.
Alle Personen, welche in ein kantonales Durchgangszentrum eintreten werden vom Kanton automatisch bei der kollektiven Krankenkasse versichert.
Alle dem Kanton zugewiesenen Personen mit dem Schutzstatus S wurden bis zum 31. Mai 2022 vom AGS automatisch bei der kantonalen Kollektivversicherung versichert.
Seit dem 1. Juni 2022 werden nur noch jene Personen automatisch versichert, welche einen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben. Weitere Ausführungen siehe im Beitrag Kankenversicherung).