Nutzung öffentliche Verkehrsmittel
Rechtsgrundlagen
Erläuterungen
Bis zum 31. Mai 2022 konnten Personen mit dem Schutzstatus S die im Generalabonnement enthaltenen Strecken kostenlos benutzen. Per 1. Juni 2022 wurde diese Regelung aufgehoben. Seither gelten für die Schutzsuchenden bezüglich der Verkehrskosten die gleichen Regelungen wie für Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Asylsuchende. Die Kosten sind demnach teilweise über den Grundbedarf gedeckt, insbesondere die Kosten für ein Halbtaxabonnement.
Betreffend die Übernahme von Verkehrsauslagen als Erwerbsunkosten oder situationsbedingte Leistungen wird auf die Ausführungen im Sozialhilfehandbuch verwiesen: https://sozialhilfehandbuch.so.ch/praxis-sozialhilfe/situationsbedingte-leistungen/kosten-oeffentlicher-verkehr/