sozialhilfehandbuch
Praxisgruppe
Eine Praxisgruppe, bestehend aus Vertretungen des Amtes für Gesellschaft und Soziales und der Sozialregionen, gewährleistet die Aktualisierung und stetige Weiterentwicklung des Handbuchs.
Anregungen und Rückmeldungen zum Handbuch nehmen wir gerne per mail (sozialhilfe@ddi.so.ch) entgegen.
Sozialhilfehandbuch Kanton Solothurn
Das Sozialhilfehandbuch unterstützt die Sozialen Dienste in den Sozialregionen in der Ausübung ihres Ermessens und in der konkreten Umsetzung der Sozialhilfe. Es ergänzt die Regelungen der Sozialgesetzgebung und der Richtlinien der SKOS. Abweichende Regelungen sind nur dort statthaft, wo die Anwendbarkeit der Richtlinien per Gesetz oder Verordnung ausdrücklich ausgeschlossen sind oder Ausnahmeregelungen getroffen wurden. Das Sozialhilfehandbuch des Kantons Solothurn wird vom Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) herausgegeben. Das Sozialhilfehandbuch gilt für alle längerfristig mit Sozialhilfe unterstützten Personen, inkl. anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge. Wenn für asylsuchende Personen abweichende Regelungen bestehen, werden diese aufgeführt. Das bisher geltende Handbuch Asyl wird aufgehoben.
Neben Praxishilfen für die Ausgestaltung der materiellen Sozialhilfe informiert das Handbuch auch über verfahrensrechtliche Fragen, über die Organisation der Sozialhilfe und des Asylwesens im Kanton Solothurn und über die Administration im Melde- und Abrechnungswesen. Ergänzt wird das Handbuch mit Informationen zu weiteren Rechtsgebieten, welche für die gesetzliche Sozialhilfe wesentlich sind.
Fachleute aus den Sozialregionen und Mitarbeitende der Abteilung Sozialleistungen und Existenzsicherung im AGS sorgen in einer Praxisgruppe für den Transfer des Praxiswissens und für die periodische Aktualisierung der Inhalte. Dabei werden sie vom Rechtsdienst des Departements des Innern unterstützt.