Zusatzversicherungen

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

1. Allgemeines

Krankheits- und behinderungsbedingte Spezialauslagen sind Kosten für Leistungen, die nicht im Rahmen der medizinischen Grundversorgung liegen, im konkreten Einzelfall aber sinnvoll und nutzbringend sind.

2. Zusatzversicherungen

Die medizinische Grundversorgung ist weitgehend durch die obligatorische Krankenversi­cherung gedeckt. Im Rahmen des sozialen Existenzminimums besteht in der Regel kein Anspruch auf Einbezug von Zusatzversicherungen. In Sonderfällen (z.B. medizinisch begründete Notwendigkeit eines besseren Versicherungsschutzes bzw. kostengünstigere Lösung) kann es aber angebracht sein, ausnahmsweise Prämien für über die Basisversorgung hinausgehende Leistungen aus Sozialhilfemitteln abzugelten. Der Sozialbehörde steht ein erhebliches Ermessen zu, ob sie neben der obligatorischen Grundversicherung zusätzliche Versicherungen finanzieren will. Falls die Zusatzversicherung nicht berücksichtigt wird, steht es den Hilfesuchenden normalerweise frei, sie entweder aufzulösen oder die entsprechenden Prämien selber zu tragen.

3. Beispiele

Die Berücksichtigung einer Zusatzversicherung als situationsbedingte Leistung kann unter anderem in folgenden Fällen angemessen sein:

  • Übernahme einer Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen, wenn eine notwendige grössere zahnärztliche Behandlung ansteht und ein Vergleich zwischen Prämie und Kostenvoranschlag für die Behandlung ergibt, dass die Zusatzversicherung die kostengünstigere Variante ist.

Sonderregelungen Asyl

Keine.