Zuständigkeiten und Organisation

Die Asylverfahren sind bundesrechtlich geregelt und werden weitgehend in den Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion durchgeführt. Die asyl- und schutzsuchenden Personen werden anschliessend den Kantonen zur Unterbringung und Integration zugewiesen.

Im Kapitel "Zuständigkeiten und Organisation" finden sich Ausführungen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten in Bund, Kantonen und Gemeinden.