Asylverfahren

Für die Durchführung des Asylverfahrens ist der Bund (Staatssekretariat für Migration SEM) zuständig.  Das Asylgesetz regelt die Asylgewährung und die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie den vorübergehenden Schutz von Schutzbedürftigen in der Schweiz und deren Rückkehr.