Empfängnisverhütung
Rechtsgrundlagen
Erläuterungen
Die Kosten der Empfängnisverhütung (Verhütungsmittel, chirurgische Eingriffe) werden nur in begründeten Fällen auf Antrag von der Sozialhilfe als situationsbedingte Leistungen übernommen. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall.