Bedarfsleistungen

Der Sozialhilfe im engeren Sinn vorgelagerte Bedarfsleistungen werden risikospezifisch und dem individuellen Bedarf entsprechend ausgerichtet. Einen Anspruch hat, wer aufgrund einer bestimmten Lebenssituation in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Die vorgelagerten Bedarfsleistungen sind vielfältig und unterscheiden sich je nach Kanton. Grundsätzlich lassen sich drei Gruppen von Bedarfsleistungen unterscheiden:

  • Leistungen, die den Zugang zur staatlichen Grundversorgung garantieren (Ausbildungsbeiträge, Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung etc.)
     
  • Leistungen, die in Ergänzung zu ungenügenden oder erschöpften Sozialversicherungsleistungen (Ergänzungsleistungen zur Alters- und Invalidenversicherung, Arbeitslosenhilfe, Familienzulagen etc.) entrichtet werden.
  • Leistungen, die infolge einer mangelnden privaten Sicherung (z. B. Alimentenbevorschussung) zum Tragen kommen.