Möbel und Einrichtung

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

Wenn es die besondere Situation der betroffenen Person erfordert, sind die Auslagen für eine minimale Wohnungseinrichtung zu gewähren (Möbel oder sonstige Einrichtungsgegenstände). Zu denken ist hier z.B. an den Ersatz von Einrichtungsgegenständen oder an die Neuanschaffung einer Grundausstattung (insbesondere Bett, Schrank, Tisch, Stühle) für Personen, die bis dahin über kein eigenes Mobiliar verfügten.

Für die Anschaffungskosten gelten als Richtlinie die in den Praxishilfen aufgeführten Ansätze.

Im Weiteren kann es auch geboten sein, anstelle der Übernahme von Zusatzauslagen von Personen in besonderen Wohnformen Einrichtungsgegenstände zu finanzieren, wie z.B. die Übernahme der Kosten für eine elektrische Kochplatte anstelle der Berücksichtigung von Mehrauslagen für die auswärtige Verpflegung. Ob die Zusatzauslagen übernommen oder entsprechende Einrichtungsgegenstände finanziert werden, liegt im Ermessen der Sozialbehörde.  

Die Praxis, wonach benötigte Möbel zwingend aus dem Möbellager der entsprechenden Sozialregion zu beziehen sind und erst bei Nichtvorhandensein anderweitig Möbel gekauft werden dürfen, ist unzulässig.

Sonderregelungen Asyl

Personen im Asylverfahren werden in den Gemeinden in der Regel in Kollektivstrukturen untergebracht. Die Möbel und weitere Einrichtungsgegenstände stehen im Eigentum der Gemeinde. Wenn Personen im Asylverfahren aus der Sozialhilfe abgelöst werden können, haben sie Anspruch auf eine angemessene zweckmässige Ersteinrichtung (siehe Praxishilfen).

Praxishilfen

Gegenstand Gegenstand Faktor
Kinderwagen (bei Geburt) maximal Fr. 150.00   Pro neugeborenes Kind
Kinderbett (bei Geburt) inkl. Matratze und Lattenrost maximal Fr. 180.00 Pro neugeborenes Kind
Textilien: Bettwäsche-Garnitur, inkl. Leintücher, Frottiertücher maximal Fr. 100.00 Pro Person
Duvet, Kissen maximal Fr. 80.00 Pro Person
Futonbett / Bett, inkl. Matratze und Lattenrost maximal Fr. 300.00 Pro Einzelperson,
pro Ehepaar
Polstergruppe / Bettsofa maximal Fr. 400.00 Pro Haushalt
weitere Wohnzimmermöbel (Regale, Pult, TV-Möbel etc.)

maximal Fr. 300.00

Pro Haushalt

Kleiderschrank oder Kommode

maximall Fr. 150.00

Pro Person

Koch- und Essgeschirr, Besteck, Kuchentücher, etc.

maximal Fr. 120.00

Pro Haushalt

Tische inkl. Stühle

maximal Fr. 200.00

Pro Haushalt

Staubsauger, Putzutensilien (ohne Putzmittel)

maximal Fr. 100.00

Pro Haushalt

Velo – falls erforderlich für Schule oder Arbeit

maximal Fr. 150.00

Pro Person

TV-Gerät inkl. Fernbedienung

maximal Fr. 300.00

Pro Haushalt

Lampen (ohne Birnen)

maximal Fr. 80.00

Pro Haushalt

Duschvorhang inkl. Vorhangstange und Ringe

maximal Fr. 50.00

Pro Haushalt

Gardinen, Rollos, Jalousinen – falls aus Diskretionsgründen erforderlich

maximal Fr. 80.00

Pro Haushalt