Rückerstattung unrechtmässiger Bezug

Unrechtmässig bezogene Sozialhilfeleistungen, insbesondere aufgrund von Meldepflichtverletzungen, sind zurückzuerstatten. Im Kanton Solothurn können unrechtmässig bezogene Sozialhilfeleistungen auch mit einem aktuellen Sozialhilfeanspruch verrechnet werden. Das Kapitel erläutert die Regeln, das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei den Rückforderungen von unrechtmässig bezogenen Leistungen.