IVSE

Die IVSE ist ein interkantonales Konkordat, das die Situation von Personen regelt, die ausserhalb ihres Kantons besondere Pflege oder institutionelle Betreuung in Anspruch nehmen müssen. Mit dem Abschluss der IVSE wird eine enge interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Einrichtungen angestrebt. Soziale Einrichtungen sollen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton ohne Erschwernisse offenstehen. Die hierfür notwendige Angebotsoffenheit wird dadurch gewährleistet, dass die IVSE die Kostenübernahme zwischen den Kantonen auf der Grundlage einheitlicher Berechnungsgrundlagen sichert.