Vermögen

Die Verwertung von Vermögen ist grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung materieller Hilfe. Zur Förderung der Selbsthilfe und Eigenverantwortung wird den unterstützten Personen ein Freibetrag gewährt. Das Kapitel erläutert den Umgang mit liquidem Vermögen, mit Grundeigentum, Guthaben aus privater Vorsorge und Leistungen aus Sozialversicherungen (Vorbezug AHV).