Geänderte Beiträge:
- Grundbedarf für Personen in stationären Einrichtungen - Praxis Sozialhilfe - Kanton Solothurn
(Präzisierung von Punkt 3 betreffend Spitalkostenbeitrag bei vorübergehenden Aufenthalten in stationären Einrichtungen)
- Voraussetzungen für die Rückerstattung von rechtmässig bezogenen Leistungen - Praxis Sozialhilfe - Kanton Solothurn
(Punkt 4 wurde angepasst. Das AGS ist für Rückerstattungen von rechtmässig bezogenen Leistungen zuständig. Die geänderte Information betrifft die Sozialregionen deswegen nur sekundär.)