Asylregionen und Bundesasylzentren
Rechtsgrundlagen
Erläuterungen
In der Schweiz gibt es sechs Asylregionen (Art. 1b AsylV 1). Der Kanton Solothurn gehört gemeinsam mit den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt zur Asylregion Nordwestschweiz. In den Bundesasylzentren (BAZ) aller Asylregionen gibt es insgesamt 5000 Unterbringungsplätze für Asylsuchende.
Diese verteilen sich auf drei verschiedene Typen von Bundesasylzentren (Art 24 AsylG):
- Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion: In den Zentren mit Verfahrensfunktion werden die Asylgesuche eingereicht und geprüft. Die Gesuchstellenden bleiben während beschleunigten Verfahren im BAZ mit Verfahrensfunktion. Neben den Unterkünften hat es in den BAZ mit Verfahrensfunktion auch Büroräumlichkeiten für Befragerinnen und Befrager, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Dokumentenprüferinnen und –prüfer und die Rechtsvertretung. Die interdisziplinäre und koordinierte Zusammenarbeit ermöglicht die beschleunigte Durchführung der Verfahren. Das BAZ mit Verfahrensfunktion der Asylregion Nordwestschweiz befindet sich in Basel.
- Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion (mit Warte- und Ausreisefunktion): In diesen BAZ halten sich überwiegend Personen auf, deren Asylverfahren unter das Dublin-Abkommen fällt oder deren Asylgesuch abgelehnt wurde. In der Regel müssen diese weggewiesenen Personen die Schweiz in Kürze verlassen. Nur wenn sich die Wegweisung nicht innerhalb von 140 Tagen vollziehen lässt, werden sie in die kantonalen Asylzentren transferiert. Im Kanton Solothurn gibt es auf dem Flumenthaler Gemeindegebiet ein Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion.
- Besondere Zentren: In besonderen Zentren können volljährige Asylsuchende untergebracht werden, welche entweder die öffentliche Sicherheit erheblich gefährden oder den Betrieb in einem normalen Bundesasylzentrum erheblich stören (Art. 24a AsylG). Ein solches Zentrum ist aktuell in Les Verrières NE in Betrieb.
Weitere Informationen zu den Bundesasylzentren und den Standorten der Zentren in der Schweiz finden sich auf der Website des Staatssekretariates für Migration.
Meldet sich eine Person in einem BAZ mit Verfahrensfunktion, wird direkt nach der Registrierung entschieden, ob ihr Asylverfahren dort oder in einem anderen Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion durchgeführt wird. Basis dieser Entscheidung ist die bevölkerungsproportionale Erstverteilung von Asylsuchenden auf die sechs Asylregionen. Asylsuchende aus gleichen Herkunftsländern werden möglichst gleichmässig auf die Regionen verteilt. Dasselbe gilt für unbegleitete minderjährige Asylsuchende, Familien und Personen mit gesundheitlichen Problemen.