Amtsgeheimnis und Informationsaustausch
Die in der Sozialhilfe tätigen Personen unterstehen dem Amtsgeheimnis, weshalb sie über Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen ihrer Anstellung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren haben. Die Beiträge in diesem Kapitel erläutern die Regelungen bezüglich Datenschutz und Informationsaustausch.