Darlehen in der Sozialhilfe

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

Bei einer vorübergehenden Notlage nach sozialhilferechtlichen Kriterien können die Sozialorgane der hilfesuchenden Person zur Sicherung des Lebensunterhaltes ein Darlehen gewähren. Voraussetzung ist eine Bedarfsberechnung nach sozialhilferechtlichen Vorgaben und der Nachweis konkreter und gesicherter Umstände, welche gewährleisten, dass die betroffene Person nach der Überbrückung der momentanen Notlage wirtschaftlich wieder selbständig und in der Lage ist, das Darlehen innerhalb eines kurzen Zeitraums zurückzuzahlen.

Wenn diese Umstände nicht gegeben sind, ist ordentliche Sozialhilfe zu leisten. Es ist insbesondere nicht statthaft, jemanden vor oder statt der Leistung von wirtschaftlicher Hilfe zur Aufnahme eines Privatkredits aufzufordern.  

Sonderregelungen Asyl

Keine.