Rechtzeitigkeit der Hilfe
Rechtsgrundlagen
Erläuterungen
1. Allgemeines
Wirtschaftliche Hilfe muss rechtzeitig einsetzen. Entsprechend muss das Verfahren zum Bezug von Sozialhilfe so organisiert sein, dass es bei Vorliegen einer Notlage speditiv durchgeführt und die erforderliche Hilfe so rasch als möglich festgesetzt und ausgerichtet werden kann.
2. Dringende Fälle
Zum Grundsatz der Rechtzeitigkeit gehört auch, dass die wirtschaftliche Hilfe in dringenden Fällen sofort bzw. vor dem Entscheid der Sozialbehörde geleistet werden muss. Es kann gar die Verpflichtung zur Leistung der notwendigen Hilfe bestehen, wenn die Verhältnisse noch nicht vollständig geklärt sind. Dies allerdings nur in Fällen, in welchen ein Anspruch nicht gänzlich unwahrscheinlich erscheint. In der Regel erfolgt eine solche Zahlung denn auch ohne eine abschliessende Bedarfsberechnung als eine Art Überbrückungszahlung.
Sonderregelungen Asyl
Keine.