Aufgaben Abteilung Soziale Leistungen (AGS)
Rechtsgrundlagen
Erläuterungen
1. Aufgaben und Organisation
Die Abteilung Sozialleistungen und Existenzsicherung ist Teil des Amtes für Gesellschaft und Soziales und vollzieht die kantonalen Aufgaben im Bereich der Sozialhilfe und des Asylwesens.
Die Abteilung Sozialleistungen und Existenzsicherung vollzieht ihre Aufgaben in den Fachstellen "Aufsicht und Entwicklung" und "Asyl und Finanzen".
2. Aufgaben der Fachstelle Aufsicht und Entwicklung
Die Fachstelle Aufsicht und Entwicklung unterstützt die Sozialregionen in der Umsetzung der Sozialhilfe, vollzieht die Aufsicht und bearbeitet zusammen mit den Sozialregionen aktuelle Fragen der Sozialhilfepraxis.
Die Fachstelle bearbeitet und vollzieht folgende Themen und Aufgaben:
- Inhaltliche und rechnerische Prüfung der Sozialhilfemeldungen im elektronischen Datenaustausch
- Prüfung der Sozialhilfeabrechnungen und Vollzug des Lastenausgleichs
- Prüfung der Bestandeslisten im Asylbereich und Vorbereitung der Rückerstattungen an die Sozialregionen und Gemeinden
- Fachliche Unterstützung der Sozialdienste durch Abklärung und Beantwortung von Anfragen aus der Praxis der Sozialdienste (siehe Praxishilfen)
- Herausgabe eines Sozialhilfehandbuchs in Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus den Sozialregionen
- Akkreditierung von Entwicklung von Angeboten in der Arbeitsmarktintegration
- Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Projekten für aktuelle soziale Problemlagen
- Regelmässige Durchführung von Revisionen in den Sozialregionen
- Prüfung und Durchsetzung der Verwandtenunterstützungspflicht
- Prüfung und Durchsetzung der Rückerstattungspflicht bei rechtmässigem Sozialhilfebezug
- Anmeldung und Kontrolle von grundpfandrechtlichen Sicherstellungen
- Konkurseingaben
- Weiterverrechnung von Sozialhilfeleistungen mit dem Bund und dem Ausland
- Erstellung aller für den Vollzug und die fachliche Unterstützung notwendigen Hilfsmittel und Formulare
3. Fachstelle "Asyl und Finanzen"
Die Fachstelle Asyl und Finanzen ist zuständig für sämtliche logistischen Themen im Asylbereich und die Finanzen in der Sozialhilfe.
Die Fachstelle übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
- Semesterweise Berechnung und Vollzug des Lastenausgleichs Sozialhilfe
- Rückerstattung der im Asylbereich abgerechneten Sozialhilfeleistungen an die Sozialregionen und Gemeinden
- Jährliche Prüfung und Bewilligung der Stellenpläne der Sozialregionen
- Vollzug des administrativen Lastenausgleichs
- Organisation der Erstunterbringung der vom Bund zugewiesenen Personen aus dem Asylbereich und Vermittlung elementarer Sprachkenntnisse und Grundlagen und Regeln des Zusammenlebens in der Schweiz
- Kontrolle der Einhaltung der Leistungsvereinbarung bezüglich der Umsetzung der Erstunterbringung und der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden
- Planung und Durchsetzung der gleichmässigen Verteilung der Asylsuchenden auf die Sozialregionen und Gemeinden
- Planung und Vollzug der kantonalen Nothilfe
- Führung der kantonalen Asyl-und Flüchtlingsrechnung inkl. Budgetierung und Erstellung des Jahresabschlusses
- Zentrale Abwicklung der Gesundheitskosten im Asylwesen für die Sozialregionen
- Geltendmachung und Prüfung der vom Bund entrichteten Globalpauschalen für die Sozialhilfe und Überprüfung der Integrationspauschalen. Gewährleistung der zweckentsprechenden Verwendung dieser Mittel.
- Erstellung aller für den Vollzug und die fachliche Unterstützung notwendigen Hilfsmittel und Formulare
- Vollzug des Resettlement-Programms des Bundes
Sonderregelungen Asyl
Keine.