Anrechnung Einkommen und Vermögen
Sozialhilfe wird gewährt, wenn die bedürftige Person sich nicht selbst helfen kann, und wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. Es besteht kein Wahlrecht zwischen vorrangigen Hilfsquellen und der Sozialhilfe. Die hilfesuchende Person ist verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um eine Notlage aus eigenen Kräften zu beheben. Dazu gehört insbesondere auch die Verwendung des eigenen Einkommens und Vermögens.