Materielle Grundsicherung
Die materielle Grundsicherung umfasst alle in einem Privathaushalt notwendigen Ausgabenpositionen. Diese sind im Umfang der empfohlenen Beträge bzw. der effektiven Kosten anzurechnen. Abweichungen von dieser Regelung sind nur im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung oder im Rahmen der vorliegenden Richtlinien zulässig. Mit der materiellen Grundsicherung wird das verfassungsmässige Recht auf eine menschenwürdige Existenz eingelöst. Sie umfasst den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, die Wohn- und Wohnnebenkosten und die Kosten für die medizinische Grundversorgung.