Nachforderung bei Fehlern des Sozialhilfeorganes
Rechtsgrundlagen
Erläuterungen
Wurde eine Unterstützungsleistung des Sozialhilfeorgans fälschlicherweise nicht ausbezahlt und liegt der Fehler offensichtlich bei der Sozialhilfe wird der Betrag nachgezahlt, sobald der Fehler bemerkt wird. Die Nachzahlungen dürfen nicht als Einnahmen angerechnet werden.
Nachforderungen können gemäss § 13 SG bis zu 5 Jahren ausbezahlt werden.
Sonderregelungen Asyl
keine