Nachforderung bei Fehlern des Sozialhilfeorganes

Erläuterungen

Wurde eine Unterstützungsleistung des Sozialhilfeorgans fälschlicherweise nicht ausbezahlt und liegt der Fehler offensichtlich bei der Sozialhilfe wird der Betrag nachgezahlt, sobald der Fehler bemerkt wird. Die Nachzahlungen dürfen nicht als Einnahmen angerechnet werden.
Nachforderungen können gemäss § 13 SG bis zu 5 Jahren ausbezahlt werden.

Sonderregelungen Asyl

keine