Bestattungskosten
Rechtsgrundlagen
Erläuterungen
Bestattungskosten gelten nach Art. 3 Abs. 2 lit. g ZUG nicht als Unterstützungen. Sie können daher nicht aus Mitteln der öffentlichen Sozialhilfe übernommen werden. Die Einwohnergemeinden gewährleisten eine würdige Bestattung (§ 145 SG).
Sonderregelungen Asyl
Keine.