Kosten für Haustiere
Rechtsgrundlagen
Erläuterungen
Auslagen für Haustiere sind im Grundbedarf für den Lebensunterhalt enthalten und sind entsprechend aus diesem zu finanzieren. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch auf zusätzliche Mittel für die Haustierhaltung. Soziale, psychologische oder pädagogische Gründe oder besondere Situationen von Betroffenen können aber weitere Leistungen nötig machen. Diese müssen im Einzelfall begründet sein und ihr Nutzen soll in einem sinnvollen Verhältnis zum finanziellen Aufwand stehen.
Sonderregelungen Asyl
Keine.