Möbel und Einrichtung
Erläuterungen
Wenn es die besondere Situation der betroffenen Person erfordert, sind die Auslagen für eine minimale Wohnungseinrichtung zu gewähren (Möbel oder sonstige Einrichtungsgegenstände). Zu denken ist hier z.B. an den Ersatz von Einrichtungsgegenständen oder an die Neuanschaffung einer Grundausstattung (insbesondere Bett, Schrank, Tisch, Stühle) für Personen, die bis dahin über kein eigenes Mobiliar verfügten.
Für die Anschaffungskosten gelten als Richtlinie die in den Praxishilfen aufgeführten Ansätze.
Im Weiteren kann es auch geboten sein, anstelle der Übernahme von Zusatzauslagen von Personen in besonderen Wohnformen Einrichtungsgegenstände zu finanzieren, wie z.B. die Übernahme der Kosten für eine elektrische Kochplatte anstelle der Berücksichtigung von Mehrauslagen für die auswärtige Verpflegung. Ob die Zusatzauslagen übernommen oder entsprechende Einrichtungsgegenstände finanziert werden, liegt im Ermessen der Sozialbehörde.
Die Praxis, wonach benötigte Möbel zwingend aus dem Möbellager der entsprechenden Sozialregion zu beziehen sind und erst bei Nichtvorhandensein anderweitig Möbel gekauft werden dürfen, ist unzulässig.
Sonderregelungen Asyl
Personen im Asylverfahren werden in den Gemeinden in der Regel in Kollektivstrukturen untergebracht. Die Möbel und weitere Einrichtungsgegenstände stehen im Eigentum der Gemeinde. Wenn Personen im Asylverfahren aus der Sozialhilfe abgelöst werden können, haben sie Anspruch auf eine angemessene zweckmässige Ersteinrichtung (siehe Praxishilfen).
Praxishilfen
Gegenstand | Gegenstand | Faktor |
---|---|---|
Kinderwagen (bei Geburt) | maximal Fr. 150.00 | Pro neugeborenes Kind |
Kinderbett (bei Geburt) inkl. Matratze und Lattenrost | maximal Fr. 180.00 | Pro neugeborenes Kind |
Textilien: Bettwäsche-Garnitur, inkl. Leintücher, Frottiertücher | maximal Fr. 100.00 | Pro Person |
Duvet, Kissen | maximal Fr. 80.00 | Pro Person |
Futonbett / Bett, inkl. Matratze und Lattenrost | maximal Fr. 300.00 | Pro Einzelperson, pro Ehepaar |
Polstergruppe / Bettsofa | maximal Fr. 400.00 | Pro Haushalt |
weitere Wohnzimmermöbel (Regale, Pult, TV-Möbel etc.) | maximal Fr. 300.00 | Pro Haushalt |
Kleiderschrank oder Kommode | maximall Fr. 150.00 | Pro Person |
Koch- und Essgeschirr, Besteck, Kuchentücher, etc. | maximal Fr. 120.00 | Pro Haushalt |
Tische inkl. Stühle | maximal Fr. 200.00 | Pro Haushalt |
Staubsauger, Putzutensilien (ohne Putzmittel) | maximal Fr. 100.00 | Pro Haushalt |
Velo – falls erforderlich für Schule oder Arbeit | maximal Fr. 150.00 | Pro Person |
TV-Gerät inkl. Fernbedienung | maximal Fr. 300.00 | Pro Haushalt |
Lampen (ohne Birnen) | maximal Fr. 80.00 | Pro Haushalt |
Duschvorhang inkl. Vorhangstange und Ringe | maximal Fr. 50.00 | Pro Haushalt |
Gardinen, Rollos, Jalousinen – falls aus Diskretionsgründen erforderlich | maximal Fr. 80.00 | Pro Haushalt |