Stellensuche

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

Bewerbungskosten sind Auslagen, die im Zusammenhang mit der Stellensuche anfallen, wie z.B. Schreibmaterial, Druckerpatronen oder -tinten, Versandkosten, Fahrtkosten, Fotokopierauslagen, Internetanschluss etc.

Bei der Berücksichtigung von Bewerbungskosten ist zunächst zu beachten, dass Auslagen wie die vorstehend genannten bereits im Grundbedarf für den Lebensunterhalt enthalten sind.

Eine zusätzliche Berücksichtigung von Bewerbungskosten kommt damit nur in Betracht, wenn tatsächlich höhere Auslagen anfallen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich eine unterstützte Person besonders intensiv auf Stellen bewirbt. Um zu ermitteln, ob Mehrauslagen anfallen, sind zunächst die Beträge festzulegen, die für die geltend gemachten Auslagen bereits im Grundbedarf für den Lebensunterhalt enthalten sind. Anschliessend ist zu prüfen, welche tatsächlichen Auslagen ausgewiesen sind. Anzurechnen sind dann gegebenenfalls die Differenzbeträge. Die Zusprechung von Bewerbungskosten als situationsbedingte Leistungen liegt dabei in weit gehendem Masse im Ermessen der Sozialbehörde.

Sonderregelungen Asyl

Keine.