Fallaufnahme / Intake

Erläuterungen

1. Allgemeines

Grundlage der professionellen Sozialhilfe bildet eine umfassende Abklärung der persönlichen und sozialen Situation. Das Sozialversicherungssystem und die Sozialhilfe sind derart komplex, dass betroffene Personen den Überblick verlieren können. Umso mehr sind die Betroffenen auf die Unterstützung des Sozialdienstes angewiesen. Wenn Personen erstmals Kontakt mit dem Sozialdienst aufnehmen, sind die wertschätzende persönliche Fachberatung und eine gründliche Situationsanalyse besonders wichtig. Neben der Prüfung der Subsidiarität ist im Rahmen des Aufnahmeverfahrens der Grundsatz der Rechtzeitigkeit der Hilfe von grosser Bedeutung, Ein zweckmässiges Intakeverfahren stellt daher sicher, dass Menschen in einer Notlage rechtzeitig die ihnen zustehende Unterstützung erhalten. Die sorgfältige und rechtzeitige Abklärung der Subsidiarität und der Lebenssituation der betroffenen Personen ist gleichzeitig aber auch ein wichtiges Instrument zur Verhinderung von ungerechtfertigtem Leistungsbezug.

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens fallen drei Hauptaufgaben an:

  • Information über die Ziele, Leistungen, Aufgaben und Arbeitsweise des Sozialdienstes, die Schweigepflicht und die Rechte und Pflichten der hilfesuchenden Person
  • Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit und Festlegen des Anspruchs auf finanzielle Leistungen
  • Analyse der Problemlage als Basis für den Hilfeplan

Dem Aufnahmeverfahren kommt in der Sozialhilfe eine zentrale Bedeutung zu:

  • die Gestaltung des Verfahrens hat einen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang die Leistungen beansprucht werden können
  • der Erstkontakt beeinflusst die weitere Zusammenarbeit
  • eine (teil-)standardisierte Vorgehensweise ermöglicht gleichbleibende Qualität und die Gleichbehandlung der hilfesuchenden Personen

2. Gestaltung des Aufnahmeverfahrens

2.1.      Sozialarbeiterische Grundsätze

Beim Aufnahmeverfahren ist eine ressourcenorientierte Vorgehensweise zu empfehlen. Persönliche, familiäre, sozioökologische, sozioökonomische und kulturelle Ressourcen sollen im Rahmen der Fallaufnahme eruiert werden. Die Partizipation der Antragsstellenden ist dabei von grosser Bedeutung.

 2.2      Organisation

Die Organisation des Intakes ist u.a. auch abhängig von der Grösse des Sozialdienstes. Insgesamt ist das Intakeverfahren aber so zu organisieren, dass

  • betroffene Personen einen einfachen Zugang zu Informationen zur Sozialhilfe und zum Anmeldeverfahren haben
  • betroffene Personen korrekt und rasch über die in ihrer individuellen Situation notwendigen Anmeldeunterlagen informiert werden
  • die örtliche und sachliche Zuständigkeit, der Anspruch auf subsidiäre Leistungen und der allfällige Sozialhilfeansprach rasch abgeklärt sind und betroffene Personen ohne Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe an die zuständigen Fachstellen und Behörden triagiert werden
  • die wirtschaftliche und soziale Situation der antragstellenden Personen als Grundlage für die Hilfsplanung sorgfältig abgeklärt sind.

Betroffene Personen befinden sich häufig in einer persönlichen und existenziellen Notlage und sind manchmal mit der Beschaffung der für die Bedarfsprüfung notwendigen Belege und Dokumente überfordert. Es ist Aufgabe der Sozialhilfe, hier nötigenfalls Unterstützung zu bieten. Es ist ausdrücklich nicht Aufgabe des Intakeverfahrens, mit übertriebenem Formalismus und administrativen Hürden antragstellende Personen vom Sozialhilfebezug "abzuhalten".

Findet eine Fallübergabe von der fallaufnehmenden Person an die fallführende Sozialarbeiterin, den fallführenden Sozialarbeiter statt, wird diese durch eine gründliche Dokumentation des Erstkontakts und eine standardisierte Übergabe erleichtert. Je nach Organisation und Einbettung des Aufnahmeverfahrens findet eine allfällige Fallübergabe zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt statt. Wird die Sozialarbeit von Anfang an beigezogen, beschleunigt dies den Prozess und gleichzeitig wird die Grundlage für die spätere Arbeitsbeziehung geschaffen.

Die Sozialregionen im Kanton Solothurn haben sich im Grundsatz auf ein einheitliches Aufnahmeverfahren geeinigt. Die konkrete Ausgestaltung ist abhängig von der Grösse und der Organisation des Sozialdienstes (siehe Praxishilfen).

2.2.      Instrumente im Aufnahmeverfahren

Zur Strukturierung des Aufnahmeverfahrens und zur Sicherstellung der einheitlichen Dossierführung dienen verschiedene Instrumente wie detaillierte und visualisierte Prozesse, Checklisten und Gesprächsleitfäden. Damit wird ein rasches Verfahren angestrebt, welches gleichbleibende Qualität und Gleichbehandlung ermöglichen soll.

3. Idealtypischer Ablauf des Intakeverfahrens

3.1.      Vorabklärung
In einem ersten Schritt steht im Zentrum, die Erwartungen und Bedürfnisse der Antragstellenden zu klären und mit dem Auftrag und den Möglichkeiten des Sozialdienstes abzugleichen. Zuerst muss die Zuständigkeit des Sozialdienstes ermittelt werden. Ist die örtliche Zuständigkeit gegeben wird die antragsstellende Person aufgefordert, die Unterlagen beizubringen, welche zur Prüfung der sachlichen Zuständigkeit und finanziellen Leistung notwendig sind. Dafür wird ein entsprechendes Anmeldeformular ausgehändigt (siehe Praxishilfen).

3.2 Prüfung des Anspruchs auf finanzielle Leistungen

Die vertiefte Prüfung der persönlichen und materiellen Situation erfolgt im Rahmen des Aufnahmegespräches. Die Dokumentation der finanziellen Verhältnisse der antragsstellenden Person wird mittels einer Checkliste Subsidiarität geprüft und die Anspruchsberechtigung festgelegt (siehe Praxishilfen). Nach Vorliegen der für die Prüfung der Bedürftigkeit notwendigen Unterlagen ist umgehend ein Unterstützungsentscheid in Verfügungsform zu erlassen, welcher mit Auflagen verknüpft werden kann.

3.3 Aushandeln der persönlichen Hilfe

Das Aushandeln der persönlichen Hilfe mit dem Ziel der beruflichen und sozialen Integration steht in der dritten Phase im Vordergrund. An einem oder mehreren Gesprächen werden die Hilfsplanung und die entsprechenden Massnahmen und Auflagen ausgehandelt (siehe auch Beitrag Hilfsplan).

Sonderregelungen Asyl

Asylsuchende Personen im hängigen Verfahren werden den Sozialregionen vom Kanton zugewiesen. Diese Personen durchlaufen ein vereinfachtes Intakeverfahren.