Zuständigkeiten

Zu Beginn des Sozialhilfeverfahrens wird die örtliche und sachliche Zuständigkeit geprüft. Für die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit sind zur Hauptsache die Regelungen im Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) relevant. Das Kapitel informiert über die allgemeine Zuständigkeitsordnung und über die Verfahren bei Zuständigkeitskonflikten.