Bundessubventionen Sozialhilfe / Globalpauschalen 1 und 2

Erläuterungen

1.         Allgemeines

Mittellose Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge werden durch die kantonale Sozialhilfe unterstützt. Für die Ausrichtung und Bemessung der Sozialhilfe gilt kantonales Recht. Die Vollzugsaufgaben der Sozialhilfe können vom Kanton an die Gemeinden oder an Dritte delegiert werden.

2.         Bundessubventionen

Der Bund vergütet den Kantonen die Kosten für die Sozialhilfe mittels Globalpauschalen. Die Höhe der Pauschalen wird auf Grund der voraussichtlichen Aufwendungen für kostengünstige Lösungen festgelegt. Im Finanzierungssystem ist zudem ein finanzieller Anreiz eingebaut, um die berufliche Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen zusätzlich zu fördern.

2.1.      Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene (Globalpauschale 1)

Der Bund erstattet den Kantonen die Sozialhilfekosten für alle Asylsuchenden und für diejenigen vorläufig aufgenommenen Personen, deren Einreise in die Schweiz weniger als 7 Jahre zurückliegt, mittels Globalpauschalen. Mit diesen Pauschalen finanziert der Kanton die Ausgaben für Unterbringung, Unterstützung und obligatorische Krankenversicherung und erhält einen Beitrag an die Betreuungskosten. Diese monatliche Globalpauschale wird jährlich an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise und der Durchschnittsprämien, Franchisen und Selbstbehalte der Krankenversicherung sowie periodisch an die Kostenentwicklung auf dem Liegenschaftsmarkt angepasst.

2.2.      Sozialhilfe für Flüchtlinge (Globalpauschale 2)

Der Bund erstattet den Kantonen die Kosten der Sozialhilfe für Flüchtlinge (Flüchtlinge mit Asylgewährung während 5 Jahren ab Zeitpunkt des Asylgesuchs; vorläufig aufgenommene Flüchtlinge während 7 Jahren ab Einreise, Resettlement.Flüchtlinge während 7 Jahren ab Einreise) mittels Globalpauschalen. Mit diesen Pauschalen finanziert der Kanton die Ausgaben für Unterbringung, Unterstützung und Gesundheitsversorgung (inkl. Franchise und Selbstbehalte der obligatorischen Krankenversicherung) und erhält einen Beitrag an die Betreuungs- und Verwaltungskosten. Die Krankenkassenprämien werden durch die individuelle Prämienverbilligung übernommen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Globalpauschale 2 wird jährlich an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise und der Franchisen und Selbstbehalte der obligatorischen Krankenversicherung sowie periodisch an die Entwicklung auf dem Liegenschaftsmarkt angepasst.