Nothilfe

Für die Ausrichtung von Nothilfe an Personen mit einem Nichteintretensentscheid und an rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende, welche dem Kanton Solothurn zugewiesen wurden, ist grundsätzlich das Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) zuständig. Die Nothilfe wird in den dafür betriebenen Nothilfeunterkünften gewährt. Es gelten die vom Regierungsrat erlassenen Richtlinien.