Hilfe in Notlagen
Für die Ausrichtung von Hilfe in Notlagen an Personen mit einem Nichteintretensentscheid und an rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende, welche dem Kanton Solothurn zugewiesen wurden, ist grundsätzlich das Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) zuständig. Die Hilfe in Notlagen wird in den dafür betriebenen Unterkünften gewährt. Es gelten die vom Regierungsrat erlassenen Richtlinien.