Verwandtenunterstützung
Die Verwandtenunterstützungspflicht (VUST) betrifft Verwandte in auf- und absteigender Linie. Das Amt für Gesellschaft und Soziales prüft die VUST und setzt die entsprechenden Ansprüche durch. Das Kapitel informiert über die Auswirkungen der VUST auf die Sozialhilfe.