Deutsch-Integrationskurse
Rechtsgrundlagen
Erläuterungen
1. Allgemeines
Für das Gelingen der wirtschaftlichen und sozialen Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache von grosser Wichtigkeit. Der Kanton Solothurn subventioniert dazu ein breites Angebot an Deutsch-Integrationskursen bis zum Niveau B1, auch mit Kinderbetreuung. Das Angebot richtet sich an alle Personen mit Wohnsitz im Kanton Solothurn, welche zumindest voraussichtlich über ein Bleiberecht verfügen. Die Kurse sind primär auf berufstätige Erwachsene, Erwachsene (im Erwerbsalter) ohne Arbeit sowie Jugendliche und junge Erwachsene ausgerichtet. Sie stehen auch anerkannten Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) und Asylsuchenden (Ausweis N) offen, die einer Gemeinde zugewiesen sind.
Das neue Ausländer- und Integrationsgesetz verlangt für die Erteilung und Verlängerung verschiedener Aufenthaltstitel anerkannte Sprachnachweise. Dies sind der Sprachnachweis Fide, das Sprachzertifikat telc und weitere. Eine Liste der anerkannten Sprachzertifikate und der akkreditierten Nachweisinstitutionen ist auf fide-info.ch aufgeführt (siehe Praxishilfe). Gebühren für die Ausstellung der Zertifikate werden von der Sozialhilfe als situationsbedingte Leistung übernommen.
2. Kursangebot
Die parallele Durchführung von Intensiv- und Semiintensivkursen wurde per Januar 2022 aufgehoben. Seither werden neben Alphabetisierungskursen ausschliesslich Intensivkurse angeboten, welche sich auf schulgewohnte und schulungewohnte Teilnehmende fokussieren. Die Kurse bieten wöchentlich 15 Lektionen und finden am Nachmittag oder am Vormittag statt. Zusätzliche werden Abend – und Samstagskurse angeboten. In vielen Gemeinden werden zusätzlich Elternkurse mit kostenloser Kinderbetreuung durchgeführt. Die Kurse werden für alle fremdsprachigen Personen ab 16 Jahren angeboten.
3. Finanzierung
Die Deutsch-Integrationskurse werden im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) zu ca. 60% vom Kanton Solothurn subventioniert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beteiligen sich mit folgenden Beiträgen pro Lektion an den Kosten:
Alphabetisierungskurse | Fr. 3.00 |
alle anderen Kurse | Fr. 7.00 |
Elternkurse (inkl. Kinderbetreuung) | Fr. 7.00 |
Kinderbetreuung (Intensiv- und Alphakurse) | Fr. 2.00 |
Für Personen und Familien mit sehr geringem Einkommen, welche ihren Lebensunterhalt selbständig finanzieren und keine Sozialhilfe beziehen, besteht die Möglichkeit, ein Gesuch um Erlass der Kosten für Teilnehmende zu stellen. Das Gesuch muss spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden.
4. Regelungen für die Sozialhilfe
4.1. Anmeldung
Die kantonalen Deutsch-Integrationskurse sind auch für sozialhilfeberechtigte Personen zugänglich. Die Anmeldung von Klientinnen und Klienten der Sozialhilfe läuft über die Sozialdienste. Die Sozialdienste leisten auf dem Anmeldeformular der Sprachkursanbieter eine Kostengutsprache inkl. der allfälligen Kinderbetreuungskosten und der Eigenleistungen der Teilnehmenden und stellen die Anmeldung anschliessend dem Kursanbieter zu. Die Kostengutsprache bleibt auch bestehen, wenn der oder die Klient/in nach der Abmeldefrist (5 Arbeitstage) abgemeldet wird. Die Sprachanbieter informieren die zuweisenden Stellen über Absenzen; nach 3 unentschuldigten Absenzen erfolgt in der Regel der Kursausschluss. Bei Verhaltensweisen, welche einen geregelten Unterricht beeinträchtigen, werden die zuweisenden Stellen ebenfalls informiert. In den letzten Kurswochen erhalten die zuweisenden Stellen eine standardisierte Rückmeldung zum Kursverlauf und eine Empfehlung für einen Folgekurs. Das mitgelieferte Formular „Wiederanmeldung zum Folgekurs“ gilt mit der Unterschrift der zuweisenden Stelle als Anmeldung und Kostengutsprache.
4.2. Beiträge der Teilnehmenden
Die Beiträge der Teilnehmenden werden durch eine Kostengutsprache der Sozialregion sichergestellt. Ein Erlass der Beiträge ist bei Sozialhilfebeziehenden nicht möglich. Die Beiträge pro Lektion werden von der Sozialhilfe zusätzlich übernommen und nicht dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt belastet.
4.3. Kinderbetreuung
Für Kursteilnehmende (Intensiv-, Semiintensiv- und Alphabetisierungskurse) mit Kindern ab 6 Monaten bis Kindergarteneintritt steht während dem Kursbesuch eine beschränkte Anzahl Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung. Diese löst eine Beteiligung des Kursteilnehmenden in der Höhe von Fr. 2.– pro Lektion und Kind aus. In den Elternkursen ist die Kinderbetreuung im Teilnehmendenbeitrag enthalten. Auch diese Kosten müssen die Klientinnen und Klienten der Sozialhilfe nicht selber tragen, sondern werden zusätzlich übernommen.
4.4. Verkehrsauslagen
Die zusätzlichen Verkehrsauslagen für den Besuch von subventionierten Deutschkursen müssen von Klientinnen und Klienten der Sozialhilfe nicht selber getragen werden, sie werden zusätzlich übernommen und über den Lastenausgleich abgerechnet.
4.5. Absenzenregelung
Es wird erwartet, dass die Kurse regelmässig besucht werden. Die Anwesenheitspflicht beträgt mindestens 80%.Unentschuldigtes Fernbleiben von mehr als 3 Einheiten führt zum Kursausschluss. Wer aus wichtigem Grund (Krankheit, wichtiger Termin, religiöser Feiertag, traditionelles Fest u.a.) den Kurs nicht besuchen kann, meldet sich vorher telefonisch oder schriftlich ab. Unentschuldigte Abwesenheiten können im Rahmen der Sozialhilfe sanktioniert werden.
Sonderregelungen Asyl
1. Zugangsbeschränkung für Personen im hängigen Verfahren
Die Intensivkurse und die weiteren Angebote sind wie bis anhin statusunabhängig für alle Personen mit Wohnsitz im Kanton Solothurn zugänglich, auch für Asylsuchende (Ausweis N).
2. Personen mit Status S
Für Personen mit Schutzstatus S bestehen keine Zugangsbeschränkungen.
3. Finanzierung
Die Beiträge der Teilnehmenden und weitere notwendige situationsbedingte Leistungen werden zusätzlich übernommen und den Sozialregionen und Gemeinden vom Kanton zurückerstattet.
Praxishilfen
Weiterführende Informationen und Formulare können auf der Website der kantonalen Fachstelle Integration abgerufen werden: https://integration.so.ch/
Merkblatt Nachweis Sprachkompetenzen
Weiterführende Informationen zu anerkannten Sprachzertifikaten: https://fide-info.ch/
Information zu den subventionierten Intensivkursen 2022 und 2023