Auftrag der kantonalen Fachstelle Integration

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

1. Auftrag der Kantonalen Fachstelle Integration

1.1.      Allgemein

Die Kantonale Fachstelle Integration ist dem Amt für Gesellschaft und Soziales angegliedert und hat den Auftrag, die Integrationsförderung im Migrationsbereich zu koordinieren.  Die Fachstelle Integration verfolgt das Ziel, eine optimale Wirkung der Integrationsfördermassnahmen im Kanton Solothurn zu gewährleisten.

Die Fachstelle Integration steuert und koordiniert die Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) und der Integrationsagenda Schweiz (IAS).

1.2.      Das Kantonale Integrationsprogramm (KIP)

Bund und Kantone arbeiten an einer stetigen Verbesserung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Seit dem 1. Januar 2014 verfügen alle Kantone über kantonale Integrationsprogramme (KIP), in denen alle Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung gebündelt werden. Dazu hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit den Kantonen Programmvereinbarungen für die Jahre 2014-2017 und 2018-2021 abgeschlossen. In einer gemeinsamen Strategie legten Bund und Kantone die Förderbereiche fest, in denen spezifische Integrationsmassnahmen flächendeckend in der ganzen Schweiz umgesetzt werden. (vgl.dazu:https://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/integration/foerderung/spezifisch/kip.html).

Im Kanton Solothurn ist die kantonale Fachstelle Integration für die Umsetzung des KIP zuständig. Das Programm sieht unter anderem vor, dass die Fachstelle mit Gemeinden, kantonalen Stellen und Dritten Leistungsvereinbarungen abschliesst. Im Rahmen des Projekts start.integration hat die Fachstelle Integration zusammen mit den Gemeinden die Funktion der kommunalen Integrationsbeauftragten geschaffen. Diese sind zuständig für die Erstinformation von neu zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern und verfolgen den Verlauf des Integrationsprozesses.  Zusätzlich sind sie verantwortlich für die kommunale Integrationsstrategie und gemeindeeigene Integrationsangebote.

1.3.     Die Integrationsagenda Schweiz (IAS)

Bund und Kantone haben sich im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz geeinigt, die Integrationsanstrengungen für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene zu intensivieren. Die Kantone werden vom Bund für ihre Integrationsbemühungen seit vielen Jahren mit einer einmaligen Integrationspauschale von Fr. 6‘000.00 pro Entscheid (vorläufige Aufnahme, Anerkennung als Flüchtling) entschädigt. Kantone, welche sich für die Teilnahme an der Integrationsagenda entscheiden, kommen seit Mai 2019 in den Genuss einer Integrationspauschale von Fr. 18‘000.00 pro Entscheid. Gleichzeitig wurden in der IAS Bedingungen und Wirkungsziele formuliert, welche von den Kantonen zu erfüllen sind. Der Kanton Solothurn hat beim SEM eine entsprechende Eingabe gemacht und in verschiedenen Förderbereichen Massnahmen definiert. Im Rahmen dieser Eingabe hat sich der Kanton Solothurn zu einem integralen Integrationsansatz bekannt (RRB 2018/2026). Demzufolge sollen alle Integrationsangebote statusunabhängig, also auch für Asylsuchende und Menschen ausserhalb der Sozialhilfe angeboten werden.  Die Umsetzung der Integrationsagenda soll im Kanton Solothurn genutzt werden, um die Arbeitsprozesse in den regionalen Sozialdiensten zu vereinheitlichen.

Die Planung, die Steuerung und die Umsetzung der Massnahmen in der IAS werden von der Fachstelle Integration wahrgenommen.

 

Sonderregelungen Asyl

Keine.