Massnahmen Sozialhilfe
Die Sozialhilfe fördert die soziale und berufliche Integration von Hilfesuchenden. Dies geschieht durch finanzielle Anreize, verbunden mit persönlicher Beratung. Die Sozialhilfeorgane haben dafür zu sorgen, dass den Hilfesuchenden geeignete, den lokalen und kantonalen Gegebenheiten angepasste Massnahmen zur Verfügung stehen oder solche vermittelt werden. Geeignet ist eine Massnahme, die dem Alter, dem Gesundheitszustand, den persönlichen Verhältnissen und den Fähigkeiten der hilfesuchenden Person angemessen ist, die deren soziale und berufliche Integration ermöglicht oder fördert und dadurch den gesellschaftlichen Ausschluss verhindert. Die Sozialhilfe kann diese Aufgabe nicht allein, sondern nur im Zusammenwirken mit den wirtschaftlichen und politischen Kräften auf lokaler, regionaler und kantonaler Ebene bewältigen. Integrationsmassnahmen basieren auf der Idee von Leistung und Gegenleistung als wechselseitig nützlichem Prozess. Die hilfesuchende Person nimmt an einem Projekt oder Programm teil, das ihr direkt zugutekommt.