Beschäftigung und Stabilisierung
Erläuterungen
1. Allgemeines
Bei Massnahmen zur Beschäftigung und Stabilisierung steht nicht der Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt im Vordergrund. In der Regel sind solche Angebote als Dauerarbeitsplätze oder Teillohnprogramme ausgestaltet. Sie sind konzipiert für Klientinnen und Klienten mit ausgewiesenen Arbeitshemmnissen.
2. Ziele
Angestrebt werden eine soziale Integration und eine Stabilisierung der Situation mit einer Integration im zweiten Arbeitsmarkt. Ebenfalls der Stabilisierung dienen gemeinnützige Arbeitseinsätze. Neben der Stabilisierung wird auch der Erhalt arbeitsmarktlicher Schlüsselkompetenzen angestrebt. Die Betroffenen sollen über eine geregelte Tagesstruktur und durch die regelmässige Ausübung einer sinnvollen Tätigkeit Unterstützung bei der Teilhabe am Sozialleben und beim Aufbau von Selbstvertrauen erhalten. Bei Teillohnprojekten ist zudem die Erarbeitung eines Teileinkommens möglich.
3. Regelmässige Standortgespräche
Auch bei Massnahmen zur Beschäftigung und Stabilisierung wird empfohlen, dass das Potential für die Integration in den regulären Arbeitsmarkt mittels regelmässigen Überprüfungen aufgebaut und weiterentwickelt wird. Die Teilnahme an einer Beschäftigungsmassnahme dauert in der Regel max. 1 Jahr. Begründete Verlängerungen sind möglich und müssen dem AGS zur Genehmigung unterbreitet werden.
4. Programme zur Beschäftigung im Kanton Solothurn
Die Programme können auf der AGS-Website abgerufen werden.
Sonderregelungen Asyl
Personen mit einem rechtskräftigen negativen Asylentscheid und Wegweisungsentscheid haben keinen Zugang zu Beschäftigungsmassnahmen. Personen im hängigen Verfahren (ohne rechtskräftigen Entscheid) können von den Sozialregionen in Beschäftigungsmassnahmen zugewiesen werden.