Tagesstruktur mit vorwiegend gesundheitlicher Indikation (z.B. Zaffe)

Erläuterungen

1. Allgemeines

Gelegentlich haben Sozialdienste über die Kostenübernahme von Programmen zu entscheiden, welche vorwiegend gesundheitlich indiziert sind, aber nicht über die notwendige Akkreditierung verfügen. Es geht dabei beispielsweise um ein spezifisches Coaching-Programm für eine stark sehbehinderte Person ohne IV- Anspruch oder um die Kosten von stabilisierenden Tagesstrukturen für psychisch kranke oder traumatisierte Menschen.  Teilweise bestehen akkreditierte Angebote, wie die Traumaprogramme der REGIOMECH oder der VEBO. Mit den Traumaprogrammen und den klassischen Beschäftigungsangeboten kann bei einer vorwiegend gesundheitlichen Indikation einer Massnahme der Bedarf nicht immer abgedeckt werden.

2. Vorgehen

Ob wegen einer vorwiegend gesundheitlichen Indikation ein nicht akkreditiertes Programm berücksichtigt werden muss, liegt dies im fachlichen Ermessen der Sozialregion. Die Kosten sind in diesem Fall über den BC 16.04 abzurechnen und müssen mit einer Ergänzungsmeldung fachlich eingehend begründet werden.

Sonderreglung Asyl

Für geflüchtete Menschen gibt es im Kanton Solothurn das Angebot einer Traumabegleitung durch den Verein Zaffe. Die ersten 20 Stunden werden über das Amt für Gesellschaft und Soziales finanziert. Anschliessend liegt es im Ermessen der Sozialdienste, über den Bedarf und die Kostenübernahme einer Weiterfinanzierung zu entschieden. Die Kosten sind in diesem Fall über den BC 16.04 abzurechnen und müssen mit einer Ergänzungsmeldung fachlich eingehend begründet werden.

Praxishilfen