Grundbedarf für den Lebensunterhalt - Zusammensetzung und Zweck

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

1. Ziel und Zweck des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) ist eine Pauschale für die Finanzierung der alltäglichen Verbrauchsaufwendungen, welche allen Bedürftigen, die in einem Privathaushalt leben, zusteht.

1.1.      Äquivalenzskala

Der GBL wird nach der Anzahl Personen in einem gemeinsam geführten Haushalt festgesetzt. Dazu wurde die SKOS-Äquivalenzskala entwickelt. Ausgehend vom Haushalt mit einer Person wird der analoge Gleichwert (= das Äquivalent) für den Mehrpersonenhaushalt errechnet. Die SKOS-Äquivalenzskala ist seit Jahren erprobt und entspricht den Ergebnissen der nationalen Verbrauchsstatistik. Sie hält auch internationalen Vergleichen stand. Die unterschiedliche Verbraucherstruktur von Kindern und Erwachsenen ist im Rahmen der Gesamtpauschale unerheblich.

1.2.      Ziel der Pauschalbeiträge

Die Pauschalbeträge ermöglichen es unterstützten Personen, ihr verfügbares Einkommen selbst einzuteilen und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Ist eine unterstützte Person dazu nicht in der Lage, trifft die zuständige Stelle geeignete Massnahmen (z.B. Budgetberatung, wöchentliche Auszahlung etc.).

2. SKOS-Warenkorb

Beim SKOS-Warenkorb handelt es sich um die Zusammensetzung der im GBL enthaltenen Ausgabenpositionen. Diese sowie die Höhe des GBL entsprechen dem Konsumverhalten des untersten Einkommensdezils, d.h. der einkommensschwächsten zehn Prozent der Schweizer Haushaltungen. Auf diese Weise wird statistisch abgesichert, dass die Lebensunterhaltskosten von Unterstützten einem Vergleich mit den Ausgaben nicht unterstützter Haushaltungen, die in sehr bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, standhalten. Der GBL stellt somit das Mindestmass einer auf Dauer angelegten menschenwürdigen Existenz dar. Er darf grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen und zeitlich befristet um einen bestimmten Prozentsatz unterschritten werden.

Die Gewichtung der einzelnen Positionen darf nicht dazu verwendet werden darf, die Dispositionsfreiheit der unterstützten Personen einzuschränken.

Im Grundbedarf für den Lebensunterhalt sind die Kosten für die folgenden Auslagen (mit der im SKOS-Warenkorb vorgesehenen Gewichtung in Prozenten) enthalten:

SKOS-Warenkorb
Warengruppe Gewichtung in %

Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren

Nahrungsmittel zuhause, Zuhause und auswärts eingenommene alkoholfreie und alkoholische Getränke, Tabakwaren
41.3

Bekleidung und Schuhe

Alltags-, Sport-und Arbeitskleider, Schuhe
9.8

Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.), ohne Wohnnebenkosten
Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe

4.7

allgemeine Haushaltsführung
Reparaturen, Unterhalt der Wohnung, laufende Haushaltsführung, Haushaltswäsche und Heimtextilien, Haushalts-und Küchengeräte

4.2

Persönliche Pflege
Persönliche Ausstattung, Pharmazeutische Produkte resp. selber bezahlte Medikamente, Apparate und Artikel für die Körperpflege, Sanitätsmaterial, Coiffeur

9.6

Verkehrsauslagen (örtlicher Nahverkehr)
Billette Bahn, Tram, Bus, Halbtax, Velo-Ersatzteile

6.1

Nachrichtenübermittlung, Internet, Radio/TV
Nachrichtenübermittlung, Radio & Fernsehkonzession, Audiovisuelle, Foto-und EDV-Ausrüstung und Zubehör (Drucker etc.)

8.8

Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung  
Bücher, Presseerzeugnisse, Papeteriewaren, Dienstleistungen für Sport, Erholung und Kultur (inkl. Vereinsbeiträge), Spielzeug, Gesellschaftsspiele und Freizeitgestaltung, Haustiere & Produkte für deren Haltung

13.3

Übriges
Finanzielle Dienstleistungen (z.B. Gebühren für Kontoführung), Geschenke und Einladungen

2.2
Total = Grundbedarf für den Lebensunterhalt 100.00

Sonderregelungen Asyl

Gemäss § 152 SG richtet sich die Bemessung der Sozialhilfe nach den Richtlinien der SKOS. Der Regierungsrat kann Ausnahmen festlegen. Gemäss § 93 Abs. 2 SV wird bei asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen der tarifliche Teil der SKOS-Richtlinien nicht angewendet. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Unterstützungsrichtlinien erlassen (RRB 2023/155)

Praxishilfen

Berechnung des Grundbedarfs nach Haushaltsgrösse entsprechend der prozentualen Gewichtung der einzelnen Warengruppen auf der Basis des aktuell gültigen Grundbedarfs:

Gewichtung

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

41.3%

Fr. 425.80

Fr. 651.30

Fr. 792.13

Fr. 911.08

Fr. 1030.44

9.8%

Fr. 101.04

Fr. 154.55

Fr. 187.96

Fr. 216.19

Fr. 244.51

4.7%

Fr. 48.46

Fr. 74.12

Fr. 90.15

Fr. 103.68

Fr. 117.27

4.2%

Fr. 43.30

Fr. 66.23

Fr. 80.56

Fr. 92.65

Fr. 104.79

9.6%

Fr. 98.98

Fr. 151.39

Fr. 184.13

Fr. 211.78

Fr. 239.52

6.1%

Fr. 62.89

Fr. 96.20

Fr. 117.00

Fr. 134.57

Fr. 152.20

8.8%

Fr. 90.73

Fr. 138.78

Fr. 168.78

Fr. 194.13

Fr. 219.56

13.3%

Fr. 137.12

Fr. 209.74

Fr. 255.09

Fr. 293.40

Fr. 331.84

2.2%

Fr. 22.68

Fr. 34.69

Fr. 42.20

Fr. 48.53

Fr. 54.89

100.0%

Fr.1031.00

Fr. 1577.00

Fr. 1918.00

Fr. 2206.00

Fr. 2495.00

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