Medizinische Grundversorgung
Die Gesundheitsversorgung im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gemäss KVG ist Bestandteil der materiellen Grundsicherung und ist in jedem Fall zu gewährleisten. Besteht ausnahmsweise kein Versicherungsschutz, so sind die Gesundheitskosten gegebenenfalls von der Sozialhilfe zu decken. Dies gilt auch für Selbstbehalte und Franchisen.