Kosten für jährliche Zahnarztkontrolle und Dentalhygiene

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

Mit dem Inkrafttreten der Revision der SKOS-Richtlinien per 1. Januar 2017 sind die Kosten für jährliche Zahnkontrollen und Dentalhygiene (Zahnsteinentfernung) nicht mehr als Teil der materiellen Grundsicherung, sondern als grundversorgende situationsbedingte Leistungen zu übernehmen. Es ist grundsätzlich keine vorangehende Kostengutsprache dafür notwendig. Die Rechnungen können entweder direkt durch die Sozialregion beglichen werden oder aber gegen Vorlage der Quittung an den Klienten / die Klientin ausbezahlt werden.

 

Sonderregelungen Asyl

Personen in der Nothilfe haben in der Zahnmedizin ausschliesslich Anspruch auf Notfallbehandlungen. Kosten für die jährliche Zahnkontrolle und Zahnhygiene werden nicht übernommen.