Behandlungsstrategie Asylgesuche

Erläuterungen

Die Behandlungsstrategie des Bundes soll eine Beschleunigung der Asylverfahren ermöglichen. Weiter soll sie die Anzahl aussichtsloser Gesuche reduzieren, die Gesamtkosten minimieren, die Effizienz steigern und die Unterbringungsstrukturen entlasten.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) legt in der Strategie deshalb fest, welche Asylgesuche prioritär behandelt werden (Art. 37b AsylG). Dabei berücksichtigt das SEM neben den gesetzlichen Behandlungsfristen:

  • die Situation in den Herkunftsstaaten
  • die offensichtliche Begründetheit oder Unbegründetheit der Gesuche
  • das Verhalten der asylsuchenden Personen.

Dublinverfahren oder beschleunigte Verfahren werden grundsätzlich mit höherer Priorität behandelt als Gesuche, die in einem erweiterten Verfahren behandelt werden müssen. Innerhalb der Kategorie der beschleunigten Verfahren und der erweiterten Verfahren priorisiert das SEM die Gesuche aus Ländern mit tiefer Schutzquote. Eine tiefe Schutzquote besteht, wenn aus einem Land nur ein geringer Teil der Gesuchsstellenden Asyl in der Schweiz erhält.

Länder mit tiefer Schutzquote sind:

  • EU-/EFTA-Staaten
  • visumsbefreite Staaten für den Schengenraum
  • Safe Countries
  • weitere ausgewählte Länder mit vielen Asylgesuchen, aber tiefer Schutzquote.

Auf der Seite des SEM findet sich eine Übersicht über die Safe Countries und ausgewählten Länder mit tiefer Schutzquote (siehe Praxishilfen).