Allgemeines zum Asylverfahren

Erläuterungen

1.         Allgemeines

Der Asylbereich ist weitgehend durch Bundesrecht geregelt. Das Asylgesetz regelt die Asylgewährung und die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie den vorübergehenden Schutz von Schutzbedürftigen in der Schweiz und deren Rückkehr. Flüchtlinge sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen (insbesondere Gefährdung von Leib und Leben sowie der Freiheit) ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden.

Für die Durchführung des Asylverfahrens ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Wer ein Asylgesuch gestellt hat, darf sich bis zum Abschluss des Verfahrens in der Schweiz aufhalten. Das Verfahren wird mit dem Asylentscheid abgeschlossen. Personen, welche ein Bleiberecht erhalten, werden den Kantonen zugewiesen. Personen mit einem Negativentscheid müssen die Schweiz wieder verlassen.

Ausführlichere Informationen zum Asylverfahren finden sich auf der Website des SEM.

 

2.         Durchführung des Verfahrens und Zuweisung in die Kantone

Per 1. März 2019 wurde die Neustrukturierung des Asylwesens in Kraft gesetzt. Seither werden die Asylverfahren in Verfahrenszentren des Bundes durchgeführt und dort in der Regel auch rechtskräftig abgeschlossen.

Personen, welche kein Asyl erhalten, werden weggewiesen. Der Vollzug erfolgt direkt aus dem Verfahrenszentrum oder aus einem Ausreisezentrum des Bundes.

Personen mit Bleiberecht (Anerkennung als Flüchtling oder vorläufige Aufnahme) werden den Kantonen zur Unterbringung und zur Integration zugewiesen. Das Gleiche gilt für Asylsuchende, wenn im Rahmen des Verfahrens weitere Abklärungen notwendig sind (erweiterte Verfahren). Die Zuweisungen des Bundes erfolgen bevölkerungsproportional (Kanton Solothurn 3.2%). Als Standortkanton eines Bundesasylzentrums erhält der Kanton Solothurn eine Kompensation. Der Bund weist deshalb dem Kanton Solothurn weniger Asylsuchende aus dem sogenannten «erweiterten» Verfahren zu.