Harmonisierte Fallführung

Erläuterungen

Mit Regierungsratsbeschluss vom 16. Dezember 2025 wurde entschieden, die Harmonisierte Fallführung kantonsweit in allen Sozialregionen einzuführen. Dafür wurden in enger Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden, dem Kanton und den Sozialregionen Standardprozesse und Vorlagen erarbeitet.  Ziele der Harmonisierten Fallführung sind:

  • kantonsweit gleiche Standards in der Fallarbeit
  • Steigerung der Qualität und Effizienz in der Fallarbeit
  • Chancengleichheit für Personen, die im Kanton Solothurn Sozialhilfe beantragen
  • höhere Ablösequote in der Sozialhilfe
  • kürzere Bezugsdauer von Sozialhilfe
  • nachhaltigere Integration
  • bessere Vergleichbarkeit zwischen den Sozialregionen

Praxishilfen

Sämtliche Unterlagen zur Harmonisierten Fallführung sind für Mitarbeitende der Sozialregionen bei der Solothurner Sozialkonferenz (SoSoz) zugänglich. 

E-Learning zum Thema Harmonisierte Fallführung

HFF-Factsheet: