Integrales Integrationsmodell
Rechtsgrundlagen
Erläuterungen
1. Integrationsagenda Schweiz (IAS)
Bund und Kantone haben sich bezüglich der Integration von vorläufig Aufgenommenen und von Flüchtlingen auf eine gemeinsame Integrationsagenda (IAS) geeinigt. Diese verfolgt die Erfüllung konkreter Wirkungsziele und die Einführung von verbindlichen standardisierten Integrationsprozessen. Gleichzeitig wurden die finanziellen Investitionen des Bundes deutlich erhöht. Per Mai 2019 wurden die einmaligen Integrationspauschalen für vorläufig Aufgenommene und für Flüchtlinge von Fr. 6'000.00 auf Fr. 18'000.00 erhöht. Die Ausrichtung der Integrationspauschalen wird vom Bund mit der Erfüllung der folgenden Wirkungsziele verknüpft:
Nr. | Bereich | Ziel |
1 | Sprache | VA / FL erreichen einen ihrem Potenzial entsprechenden Sprach- |
2 | Sprache | 80 Prozent der Kinder aus dem Asylbereich können sich beim |
3 | Ausbildungsfähig-keit | Fünf Jahre nach Einreise befinden sich zwei Drittel aller VA / FL im Alter von 16 bis 25 Jahren in einer postobligatorischen Ausbildung. |
4 | Arbeitsmarktfähig-keit | Sieben Jahre nach Einreise sind 50 Prozent aller erwachsenen |
5
| Soziale | Sieben Jahre nach Einreise sind VA / FL vertraut mit den schwei- |
2. Das Integrale Integrationsmodell
Integration ist ein Querschnittsthema. Gesetzlich ist festgelegt, dass sie primär durch die sogenannten «Regelstrukturen» gefördert und eingefordert werden soll. Alle bestehenden regulären Einrichtungen in den Bereichen Bildung, Arbeitswelt, Gesundheitswesen etc. auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene haben somit einen Integrationsauftrag. Im Kanton Solothurn sollen deshalb die Anforderungen aus der IAS im Rahmen eines Integralen Integrationsmodells (IIM) umgesetzt werden, welches die Integration aller Ausländerinnen und Ausländer, aller Personen in der Sozialhilfe und weiterer Personen mit Integrationsbedarf fördert und einfordert. Auch die Integrationsarbeit mit Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen richtet sich nach den Vorgaben des IIM.
Die Integrationsmassnahmen folgen somit dem Grundsatz der Statusunabhängigkeit und bewegen sich in den folgenden Handlungsfeldern:
- Durchgehende Fallführung
- Soziale Integration
- Bildungsintegration
- Arbeitsintegration
- Frühe Sprachförderung
- Sprachförderung ab 16 Jahren
Die Umsetzung des Modells erfolgt in Zusammenarbeit mit den Regelstrukturen (Kantonale Verwaltung, Gemeinden, Wirtschaft, Sozialregionen, Institutionen).