Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe
Erläuterungen
1. Allgemeines
Die Massnahmen im Rahmen der Rückkehrhilfe haben den Zweck, die Rückkehr und Wiedereingliederung der betroffenen Personen in ihrem Heimat- oder Herkunftsstaat zu erleichtern. Alle Personen aus dem Asylbereich, ausser sie kommen aus visumsbefreiten Ländern, können die Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen, sofern sie nicht straffällig geworden sind. Sie ist jedoch insbesondere relevant für Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die sich illegal in der Schweiz aufhalten. Die schweizerische Rückkehrpolitik will mit der Rückkehrhilfe die freiwillige Rückkehr als Alternative zur zwangsweisen Rückkehr fördern. Sie umfasst die Rückkehrberatung, die individuelle Rückkehrhilfe, Länderprogramme und die Strukturhilfe zur Prävention irregulärer Migration.
2. Rückkehrberatung Kanton Solothurn
Die kantonalen Rückkehrberatungsstellen sind die Anlaufstellen für Asylsuchende bezüglich einer möglichen Ausreise. Mit den Beratungsstellen fördert der Bund die freiwillige Rückkehr (Art. 93a AsylG). Hauptaufgaben der Rückkehrberatung sind die Planung der Rückkehr, Festlegung der Rückkehrhilfemassnahmen und die Unterbreitung des Rückkehrhilfegesuchs an das SEM. Bei vulnerablen Personen kann die Rückkehrberatung – zusammen mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) - eine Rückreisebegleitung organisieren. Über die IOM kann die Rückkehrberatung die notwendigen Informationen zum Herkunftsland wie beispielsweise zu Mietkosten oder der Verfügbarkeit eines Medikamentes erhalten.
Im Kanton Solothurn wird die Rückkehrberatungsstelle vom Migrationsamt geführt:
Migrationsamt Rückkehr
Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn
032 627 84 36
marcel.ambord@ddi.so.ch
3. Individuelle Rückkehrhilfe
Die individuelle Rückkehrhilfe umfasst folgende Leistungen:
- Beratung und Organisation der Rückkehr
- Übernahme der Reisekosten und Reisegeld
- Basispauschale von CHF 1'000.- für eine erwachsene Person (CHF 500.- für ein
Kind)
- individuelle Zusatzhilfe von bis zu CHF 3'000.- für die Realisierung eines beruflich oder gesellschaftlich ausgerichteten Eingliederungsprojektes
- erhöhte Zusatzhilfe bis zu CHF 5'000 bei besonderen Reintegrationsbedürfnissen (u.a. bei Berufs- und Wohnraumbedarf, Härtefällen oder grossen Familien)
- individuelle Rückkehrhilfe aus medizinischen Gründen: Kauf von Medikamenten,
Organisation einer medizinischen Behandlung nach der Rückkehr, ärztliche Begleitung während der Heimreise
Je nach Stand des Asylverfahrens, länderspezifischen Gründen und unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer wird die Rückkehrhilfe individuell abgestuft (degressives Modell). Abgesehen von der erhöhten Zusatzhilfe bietet die Rückkehrhilfe ab BAZ die gleichen Leistungen an.