Wohnkosten

Die den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Wohnkosten inkl. der mietrechtlich anerkannten Nebenkosten sind Teil der materiellen Grundsicherung in der Sozialhilfe. Von Sozialhilfe beziehenden Personen wird erwartet, dass sie in günstigem Wohnraum leben. Die Sozialregionen legen deshalb nach der Haushaltgrösse abgestufte Obergrenzen für die Wohnkosten fest.