Mieterschäden

Erläuterungen

Allgemeines

Die Sozialhilfe kommt nicht für Mietschäden auf. Es ist darauf zu achten, dass eine Privathaftpflichtversicherung besteht, welche allenfalls Reparatur- und Instandstellungsarbeiten übernimmt. In Ausnahmefällen, können ungedeckte Kosten aus Mietschäden von der Sozialhilfe übernommen werden, wenn dadurch die gute Zusammenarbeit mit einem Vermieter erhalten bleibt, oder die Wohnsituation einer Sozialhilfe beziehenden Person gesichert werden kann. Bei ausgerichteten Zahlungen für Mietschäden sind Rückzahlungen der Klienten zu prüfen.

Sonderregelungen Asyl

Keine.